Konditionen

Termine

In der Regel ist es möglich, innerhalb von 7-14 Tagen einen Termin zu erhalten. Termine sind von Montag bis Freitag zwischen 08:30 und 18:30 Uhr möglich. Im Falle einer akuten Krise bemühe ich mich, Terminwünsche schnellstmöglich zu berücksichtigen.

Honorar

Ich biete Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch (15-20 Min.) per Telefon oder beantworte Ihre Anfrage per Mail. Für den Fall, dass es Ihnen nicht möglich ist, einen Termin persönlich wahrzunehmen, besteht alternativ die Möglichkeit eines Telefonats, einer Online Beratung oder eines Hausbesuchs. Fahrtkosten berechne ich je nach Strecke und Zeitaufwand.

für Einzelsitzungen:
75,- EUR (60 Min) | 110,- EUR (90 Min) | 145,- EUR (120 Min)

für Paar- oder Familiensitzungen:
90,- EUR (60 Min) | 125,- EUR (90 Min) | 160,- EUR (120 Min)

für Beratungen mit zwei Beratern:
130,- € (60 Min.) | 180,- € (90 Min.) | 240,- € (120 Min.)

Die Preisgestaltung für Supervisions- bzw. Teamentwicklungsprozesse in Organisationen erfolgt  im individuellen Angebot. 

Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich nicht direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Bei meinem Honorar handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung. Bitte beachten Sie, dass ich meine Leistungen gegen Rechnung abrechne. Auf diese Honorare wird nach §19 Absatz 1 UStG keine Umsatzsteuer berechnet. Nach Erhalt der Rechnung bitte ich Sie, mir den Betrag zu überweisen.

Vorteile als Selbstzahler:in

Ihnen steht insgesamt eine weitaus größere Auswahl an Therapeut:innen und Therapiemethoden zur Verfügung. Lange Wartezeiten, wie es bei Kassentherapien oftmals üblich ist, gibt es nicht. Es gibt in der Regel keine mehrwöchige Unterbrechung zwischen dem Erstgespräch und dem eigentlichen Therapiebeginn. Die Dauer der Therapie und die Häufigkeit der Termine erfolgen nach gemeinsamer Absprache.

Als Selbstzahler:in bietet sich Ihnen die Möglichkeit vollständiger Diskretion, da in diesem Fall die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse entfällt. Sie benötigen keine Einwilligung Ihrer Krankenkasse oder eine ärztliche Diagnose. Für die Kostenübernahme einer Therapie fordern alle gesetzlichen und viele private Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angabe einer psychischen Störung (Diagnose nach ICD-10). Je nach Beruf, bzw. Beschäftigungsverhältnis, Anwartschaft auf eine Verbeamtung, Abschluss einer Versicherung oder Wechsel in eine private Krankenkasse, kann das unter Umständen eine Rolle spielen und für Sie von Vorteil sein (Forderung von Angaben zu Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre). Eine therapeutische Behandlung wird nicht aktenkundig. Ihr Name bzw. eine mögliche Diagnose wird von keiner Krankenkasse oder Versicherung erfasst.

Dauer

Die Dauer einer Therapiesitzung liegt zwischen 1 bis 1 ½ Stunden. Insgesamt sind in der Regel mit 5 bis 10 Sitzungen in einem 2- bis 4-wöchigen Abstand zu rechnen. Eingegrenzte Themen und Fragestellungen lassen sich oft mit weniger Sitzungen bearbeiten.

Schweigepflicht

Alle Informationen und Daten werden diskret und streng vertraulich behandelt. Ich unterliege der Schweigepflicht nach §203 StGB.

Terminabsagen

Vereinbarte Termine reserviere ich ausschließlich für Sie. Dies erspart Ihnen lange Wartezeiten und ich bin zum vereinbarten Termin für Sie da. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, in Rechnung stellen muss.

Die Treffen finden zu den vorab vereinbarten Zeiten statt, wobei ich ausreichend Zeit zwischen den Klient:innen einplane. Eine Verlängerung der Zeit bei einer nicht durch mich zu verantwortenden Verspätung ist nicht vorgesehen. Sollte ich mich hingegen verspäten, holen wir diese Zeit selbstverständlich nach. Bei Terminabsagen meinerseits bemühe ich mich darum, Ihnen zeitnah einen Ausweichtermin zu ermöglichen.

Kostenübernahme

Am 22.11.2019 wurde die neue Psychotherapie-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA verabschiedet und die Wirksamkeit systemischer Psychotherapie bestätigt. Systemische Therapie ist damit als viertes psychotherapeutisches Richtlinienverfahren anerkannt.

Bereits ausgebildete und berufserfahrene systemische Therapeut:innen erhalten jedoch nicht automatisch die für die Abrechnung mit den Kassen notwendige Approbation. Dies bedeutet, dass systemische Therapie weiterhin von den Klient:innen selbst bezahlt werden muss.

In begründeten Einzelfällen (bei Nachweis einer unzumutbar langen Wartezeit auf einen Therapieplatz bei niedergelassenen Vertragspsychotherapeut:innen) ist jedoch nach § 13 Absatz 3 SGB V eine Erstattung der Kosten seitens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich.

Für den Nachweis notieren Sie sich bitte Name, Adresse und den Tag der Anfrage, der von Ihnen kontaktierten niedergelassenen Vertragspsychotherapeut:innen, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft anbieten können und reichen die Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V“ bei Ihrer Krankenkasse ein.

Der § 13 Absatz 3 SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Therapeut:innen müssen – wie in meinem Fall – die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen können. Da es sich um eine antragspflichtige Leistung handelt, ist vor Therapiebeginn ein entsprechender Antrag bei der GKV zu stellen

Die Kosten für eine therapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen zumeist übernommen. Da es jedoch große Unterschiede hinsichtlich der vertraglichen Bestimmungen und Tarife gibt, sollten Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Therapie in Ihrem Fall übernommen werden. In der Regel ist vor Therapiebeginn zunächst auch ein Antrag auf Kostenübernahme bei der privaten Krankenkasse zu stellen. Die Formulare hierfür erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Versicherung.

Beihilfeberechtigte haben in der Regel Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine ambulante Therapie. Die Behandlung ist jedoch antragspflichtig. Unterlagen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Darüber hinaus sollten Sie die Bedingungen Ihrer privaten Zusatzversicherung für eine Erstattung ambulanter therapeutischer Leistungen erfragen, da es hier Unterschiede bei den privaten Versicherungen gibt.

Auslagen für medizinisch notwendige Aufwendungen für Einzelpersonen, die nicht von Ihrer Kasse gezahlt werden und in Summe einen bestimmten Sockelbetrag überschreiten, können Sie in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
Berufliches Coaching sowie Supervision können einschließlich der Fahrtkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem zuständigen Finanzamt,  welche Formalitäten zu beachten sind. Diese Hinweise dienen lediglich ihrer Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Um Unklarheiten zu vermeiden oder ganz sicher zu gehen, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihre:n Steuerberater:in oder Ihr örtliches Finanzamt.